Beantragung der Bestimmung als Untersuchungsstelle für die Untersuchung von Bioabfall gemäß Bioabfallverordnung

Allgemeine Informationen

Wollen Sie Behandlungsanlagen für Bioabfall daraufhin kontrollieren, dass Hygienisierungsverfahren dort vorschriftsmäßig durchgeführt und Anforderungen hinsichtlich der Schadstoffe und weiterer Parameter eingehalten werden, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, Sie als Untersuchungsstelle zu bestimmen. Die Bestimmung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es sind Nachweise und Informationen zur erforderlichen Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und der gerätetechnischen Ausstattung einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen. Sind Sie überregional tätig, kann die Behörde verlangen, dass Sie eine gültige Akkreditierung über die Einhaltung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025:2005 vorlegen, die sich auf die Parameter und Untersuchungsverfahren gemäß den Anhängen 2 und 3 BioAbfV bezieht.

Welche Gebühren fallen an?
  • :60,00 EUR - 1.500,00 EUR
    nach Zeitaufwand, jedoch mindestens 67 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?

vor Aufnahme der Tätigkeit

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden (§ 80 NJG).

Anträge / Formulare
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?

Nicht angeben

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