Hundehaltung Abmeldung

Allgemeine Informationen

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".


Ansprechpartner/in
Gemeinde Grasberg
Speckmannstraße 30
28879 Grasberg
Telefon: 04208 9175-0
Telefax: 04208 9175-75
E-Mail: Homepage: htt­ps://on­li­ne.­gras­ber­g.de
Öffnungszeiten Bürgerinfo:
Montag 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe möglich
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Öffnungszeiten der Fachbereiche:
Montag 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Jobcenter (Sozialamt):
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
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