- das Fahrzeug muss über Kennzeichen verfügen, auf denen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes angebracht sind
Anmerkung:
Diese Plaketten werden erst ab 01. Januar 2015 im Rahmen der Neu- oder Wiederzulassung ausgegeben - das Fahrzeug muss über eine "neue" Zulassungsbescheinigung Teil I verfügen
Anmerkung:
Auf der neuen Zulassungsbescheinigung befindet sich ein freizulegender Sicherheitscode. Ältere Zulassungsbescheinigungen weisen diesen Code nicht auf. Die dazugehörenden Fahrzeuge können deshalb nicht online stillgelegt werden - Online-Bezahlmöglichkeit Visa Kreditkarte oder PayPal
Kraftfahrzeug Abmeldung zur Außerbetriebsetzung im Onlineverfahren
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) muss über einen verdeckten Sicherheitscode (grünes Feld) verfügen, der frei gerubbelt werden muss (werden seit 2015 ausgegeben).
- Die Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen müssen über einen freizulegenden Sicherheitscode verfügen (zu erkennen an einem aufgedruckten QR-Code).
Welche Gebühren fallen an?
- 3,30 €
Was sollte ich noch wissen?
- Sie erhalten eine vom System erstellte Bestätigung über die Außerbetriebsetzung
- Das Hauptzollamt (zuständig für die Kfz-Steuer) und Ihre Versicherung erhalten automatisch eine Information über die erfolgte Außerbetriebsetzung
Ansprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
| Sachgebiet Zulassungsstelle | |
| StraßenverkehrsamtOsterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-2001 Telefax: 04791 930-2099 Homepage: https://www.landkreis-osterholz.de/zulassung | Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
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Dokumente
| Nutzungsbedingungen iKfz (25 kB) |