Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

Allgemeine Informationen

Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, hat sich bei der zuständigen Stelle anzumelden.

Die Reederin oder der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, muss die Kapitänin oder den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses anmelden.

Die Meldepflicht für Schiffsbesatzungen besteht nicht, solange diese Personen im Inland für eine Wohnung gemeldet sind.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes bzw. der Sitz der Reederin oder des Reeders liegt

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Meldeschein
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Personalausweis oder Reisepass  als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


Ansprechpartner/in
Gemeinde Grasberg
Speckmannstraße 30
28879 Grasberg
Telefon: 04208 9175-0
Telefax: 04208 9175-75
E-Mail: Homepage: htt­ps://on­li­ne.­gras­ber­g.de
Öffnungszeiten Bürgerinfo:
Montag 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe möglich
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Öffnungszeiten der Fachbereiche:
Montag 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Jobcenter (Sozialamt):
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
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